Ihr Brennstoffhändler auf der Ostalb
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AGB´S

AGB´S

-----Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen-----

 

  1. Geltungsbereich

 

Allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäften liegen unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen, sind für uns unverbindlich.

 

  1. Preise, Lieferung, Lieferzeit

 

Unsere Liefer- und Preisangebote erfolgen, soweit nicht anders vereinbart wird, stehts freibleibend. Unsere Preise verstehen sich bei Heizöl frei Haus zu dem am Bestelltag vereinbarten Preis. Der vereinbarte Preis hat nur Gültigkeit, wenn die Liefermenge nicht wesentlich von der Bestellmenge abweicht. Bei Abweichungen von mehr als 10% behalten wir uns eine Nachberechnung der entstandenen Mehrkosten vor. Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Tankwagen, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte Volumen/Gewicht maßgebend, soweit nicht das Volumen am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtung am Tankwagen festgestellt wird. Lieferzeitangaben sind grundsätzlich keine Fixtermine ( § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB). Teillieferungen sind, sofern dem Kunden zumutbar, zulässig.

 

  1. Abnahme

 

Der Käufer ist verantwortlich dafür, dass seine Tanks die von ihm bestellte Menge aufnehmen können.

 

  1. Haftung

 

Mineralöle Albrecht GbR, nachfolgend Lieferer genannt, haftet für eigenes Verschulden und solches seiner Erfüllungsgehilfen nur bei grob fahrlässigem Verhalten. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Lieferer beschränken sich in jedem Fall auf den doppelten Wert der Lieferung, durch die der Kunde geschädigt wird. Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Messvorrichtung, Kontrollgeräte, Abfüllsicherungen oder durch fehlerhafte Kunden-Angaben entstehen, haftet ausschließlich der Kunde, unter Ausschluss jeder Ersatzansprüche gegen den Lieferer.

 

  1. DIN-Normen

 

Alle Produkte entsprechen den einschlägigen DIN-Normen. Analysedaten werden nach den jeweiligen DIN-Normen ermittelt. Für Prüffehler und Toleranzen gelten DIN 51848/1995. Überlassene Muster und Typische Kenndaten geben Anhaltspunkte für Qualität der Lieferung im Rahmen üblicher Toleranzen.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Gewährleistung

 

Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Sie sind unzulässig, wenn dem Lieferer eine Nachprüfung nicht mehr möglich ist. Diese berechtigt den Kunden jedoch nicht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Kaufpreises. Der Kunde kann bei mangelhafter Lieferung nur Wandlung, Minderung oder Nachlieferung verlangen. Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, auch solche aus Falschlieferung, unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, unser Eigentum. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, die in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware sofort auf seine Kosten an unser Lager zurückzugeben. Der Käufer darf bis auf Widerruf die in unserem Eigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der im (Mit-) Eigentum von uns stehenden Ware resultierenden Forderungen trit an uns ab. Werden die Vorbehaltsware oder die uns gewährten Sicherheiten durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder sonstiger Weise gefährdet, wird der Käufer auf unsere Rechte hinweisen und uns unverzüglich unterrichten.

 

  1. Zahlungsbedingungen


Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Belieferungspauschale und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben.


Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllter Kaufverträge.

 

 In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllter Verträge zurückzutreten.

Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist unser Sitz. Gerichtsstand für beide Teile ist Schwäbisch Gmünd.

 

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Mündliche Zusicherungen, die von den vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen dieser Bedingungen.

 

 

  1. Hinweise zum Energiesteuergesetz vom 01.08.2006

 

Bei der Abgabe von nach den Steuersätzen des § 2 Abs. 3 Energiesteuergesetz ermäßigt versteuerten Energieerzeugnissen gilt: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

 

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

 

  1.  Datenschutz

Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 f, IV, Art.13 DS-GVO die personenbezogenen Daten des Schuldners erheben und an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Schuldners vorliegt und keine schutzwürdigen Interessen des Schuldners entgegenstehen.
 Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 b, Art. 14 DSGVO bei Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante Daten über den Schuldner abfragen, wenn dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch uns eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko besteht.
 Nach Art. 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO kann der Schuldner Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung, Löschung, XIII. DATENSCHUTZ

 Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 f, IV, Art.13 DS-GVO die personenbezogenen Daten des Schuldners erheben und an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Schuldners vorliegt und keine schutzwürdigen Interessen des Schuldners entgegenstehen.

Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 b, Art. 14 DSGVO bei Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante Daten über den Schuldner abfragen, wenn dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch uns eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko besteht.

 Nach Art. 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO kann der Schuldner Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung dieser verlangen, insbesondere wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse unsererseits mehr besteht. Er kann nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen. Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung dieser verlangen, insbesondere wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse unsererseits mehr besteht. Er kann nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen.

 

 
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