Im Juni 2015 wurde den Verbrauchern mit der Verkündung des BGH-Urteils ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Bestellung von Heizöl eingerichtet – mit schwerwiegenden Folgen für den Heizölhandel. Diese Folgen, die sich aus dem gegenteiligen BGH-Grundsatzurteil ergaben, konnten nun korrigiert werden.
Laut § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB haben Verbraucher beim Heizölkauf nun nicht länger das Recht, die Ware oder Bestellung nach Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrags (Fernabsatz-Vertrag) zu widerrufen.
Ab wann greift das Gesetz?
Sobald ein Kaufvertrag zustande kommt, greift das Gesetz nach § 312g Absatz 2 Nummer 8 mit Ausschluss Ihres Widerrufsrechts. Dafür müssen Sie uns Ihre Willenserklärung geben. Dies tun Sie, indem Sie dem Verkäufer telefonisch Ihr Einverständnis zum gemachten Angebot geben, den Kauf im Internet zahlungspflichtig bestätigen oder Ihre Willenserklärung auf einem anderen Weg der Kommunikation an uns herantragen.
Was gilt nach Vertragsabschluss?
Abgeschlossene Verträge dürfen gesetzlich nun nicht mehr storniert werden. Das heißt, dass der vereinbarte Preis für Käufer und Verkäufer bindend ist und das bestellte Heizöl bezahlt und bei Lieferung abgenommen werden muss. Selbst dann, wenn der Preis pro Liter noch am selben Tag der Heizölbestellung aufgrund von Preisschwankungen günstiger wird, kann und darf der Verbraucher seine Bestellung nicht mehr stornieren.
Dies gilt auch für Holzpellets.