Wird Heizöl als Brennstoff verboten?
Nein, Heizöl ist ein wesentlicher Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland und wird nicht verboten.
Ist die Ölheizung ab 2026 grundsätzlich verboten?
Nein. Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird. Besonders hervorzuheben ist der unbedingte Bestandsschutz für alle Ölbrennwertheizungen, die bis Ende 2025 eingebaut werden.
Was muss ich beachten bis 2025?
Eigentlich gar nichts. Wir empfehlen allerdings, eine alte Ölheizung bis Ende 2025 durch eine neue Brennwertheizung zu ersetzen. Dafür sind keine Bedingungen aus der neuen Gesetzeslage zu beachten.
Was muss ich beachten ab 2026?
Ab 2026 wird es erhöhte Anforderungen an den Einbau einer neuen Ölheizung geben. Sie muss dann mit einer Technik zur Nutzung regenerativer Energie gekoppelt sein, zum Beispiel einer Solarthermie-Anlage. Diese zusätzliche Anforderung gilt nicht für bestehenden Anlagen und wenn es technisch nicht möglich ist, erneuerbare Energien zu nutzen, und wenn weder Erdgas noch Fernwärme als Ersatz für Öl zur Verfügung stehen oder wenn jede Alternative zur Ölheizung mit einem unangemessenen Aufwand oder unbilligen Härte verbunden ist.
Gibt es eine Austauschpflicht?
Nein, wer seine Immobilie seit 01.02.2002 oder früher als Eigentümer bewohnt, ist nicht zum Ölheizungsaustausch verpflichtet, egal wie alt das Gerät ist. Wer eine solche Immobilie ab dem Stichtag geerbt oder erworben hat, muss den Heizkessel erneuern, wenn es sich dabei um ein Konstanttemperatur-Gerät handelt. Derartige Heizkessel wurde im Wesentlichen in den 1970er Jahren, in seltenen Fällen noch bis Mitte der 1980er Jahre verbaut. Die danach auf den Markt gebrachten Kesseltypen waren und sind Niedertemperatur- und Brennwertanlagen. Für diese gibt es keine Austauschpflicht, auch nicht, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Nach geltender und angestrebter Gesetzeslage haben sie einen allgemeinen Bestandsschutz. Sollte es Zweifel bei der Identifikation des Heizkesseltyps geben, hilft ein Blick in den letzten Schornsteinfegerbericht. Dort muss der Kesseltyp vermerkt sein. Notfalls rufen Sie Ihren Schornsteinfeger an, um die Frage zu klären.
Zusammenfassung:
Sie möchten Ihre Ölheizung noch nicht modernisieren. Dann müssen Sie wissen,
Sie möchten Ihre alte Ölheizung durch eine neue Öl-Brennwertheizung ersetzen. Dann müssen Sie wissen,
Spätestens wenn der Ölverbrauch Ihrer Heizung merklich ansteigt, oder Sie Ihre Heizung lauter als üblich hören können, wird es wieder Zeit für eine Wartungsüberprüfung. Besser ist es, Ihre Ölheizung vor Beginn der neuen Heizsaison warten zu lassen. Mit der regelmäßigen Wartung Ihrer Ölheizung sichern Sie sich nicht nur eine lange Lebensdauer Ihrer Anlage, sondern Sie sparen auch bares Geld. Denn nur eine optimal eingestellte und gut gepflegte Anlage funktioniert reibungslos.
Warum sollten Sie regelmäßig eine Heizungswartung durchführen?
Was gehört zur Wartung Ihrer Ölheizung?
In der Regel dauert ein Wartungstermin ungefähr eine Stunde und wird einmal im Jahr durchgeführt.
Was kostet eine Wartung Ihrer Ölheizung?
Die Kosten für die Wartung Ihrer Ölheizung sind regional unterschiedlich. Auch der Umfang der Wartung bestimmt den Preis. Müssen zum Beispiel Verschleißteile ausgetauscht werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend.