Ihr Brennstoffhändler auf der Ostalb
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Zukunft der Ölheizung

Die Ölheizung - ein Klassiker

Sicher, effizient und klimaschonend heizen

Neben der Gasheizung gehört die Ölheizung in Deutschland zu den am meisten genutzten Heiztechnologien. Rund 26 Prozent aller Hauseigentümer nutzen Heizöl als Brennstoff. Vor allem in Süddeutschland ist die Ölheizung weit verbreitet. Leider ist ein Drittel aller Heizungsanlagen älter als 20 Jahre und verbrauchen somit mehr Energie als eigentlich nötig. Planen Sie den Neukauf oder Austausch Ihrer alten Heizungsanlage? Eine neue Öl-Brennwertheizung ist eine gute Alternative.

Die Zukunft der Ölheizung nach Einführung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Wird Heizöl als Brennstoff verboten?

Nein, Heizöl ist ein wesentlicher Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland und wird nicht gesetzlich verboten. Allerdings wird der Brennstoff in den kommenden Jahrzehnten klimaneutral werden. Die Nutzeigenschaft als Brennstoff wird dabei vollständig erhalten bleiben.

Ist die Ölheizung grundsätzlich verboten?

Nein. Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen, die sich vor dem 1. Januar 2024 im Gebäudebestand befanden, dürfen bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilem Heizöl betrieben werden. Gleiches gilt für Heizungen mit Leistungen unter vier und über 400 Kilowatt.

Sind 30 Jahre alte Ölheizungen verboten?

Nein. In Gebäuden mit ein oder zwei Wohnungen, von denen eine Wohnung seit 1. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurde, darf jede vom Schornsteinfeger für tauglich befundene Ölheizungen bis zum Eigentümerwechsel oder bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden.

Ist es verboten, nach 2023 eine irreparable Heizung durch eine Ölheizung zu ersetzen?

Nein. Neue und brauchte Ölheizungen dürfen bis zu einem kommunalen Beschluss über die Einführung eines Wärmenetzes an Ihrem Wohnort als Ersatz für abgängige Heizungen eingebaut werden. Dabei ist zu beachten, dass der klimaneutrale Anteil im verwendeten Heizöl ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent und ab 2045 100 Prozent betragen muss. Sollte die Gemeinde kein Wärmenetz einführen, endet die Regelung in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern am 30. Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden am 30. Juni 2028.

Ist es verboten, ein neu zu errichtendes Haus mit einer Ölheizung zu betreiben?

Nein, wenn im Baugebiet kein Wärmenetz geplant ist. In dem Fall muss das verwendete Heizöl allerdings schon bei der Inbetriebnahme der Ölheizung zu 65 Prozent und ab dem 1. Januar 2045 zu 100 Prozent klimaneutral sein.

Gibt es eine Austauschpflicht?

Nein. Ölheizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik, die sich vor dem 1. Januar 2024 im Bestand befanden, müssen vor dem 1. Januar 2045 lediglich ausgetauscht werden, wenn sie ab dem Tag nicht mit vollständig klimaneutralem Heizöl betrieben werden können.

Wie erkenne ich den technischen Typ meiner Ölheizung?

Die Brennwerttechnik kam Mitte der 1980er Jahre auf den Markt. Laien können sie an der geringen Temperatur am Abgasrohr zum Schornstein erkennen. Es sollte lauwarm mit einer Temperatur von maximal 25°C sein. Die Niedertemperaturtechnik kam Anfang der 1980er Jahre auf den Markt. Sie verfügt, wie die Brennwerttechnik auch, über eine Kesselwasser- oder Vorlauftemperaturregelung, die über Temperaturfühler an der Hausaußenwand gesteuert wird. Laien können sie an der variablen Vorlauftemperatur im Bereich zwischen 30°C und 70°C erkennen. Die Temperaturanzeige befindet sich direkt am Heizkessel. Noch in Betrieb befindliche Heizkessel mit unzeitgemäßer Konstanttemperaturtechnik verrichten seit über 30 Jahre ihren durchaus zuverlässigen Dienst. Unabhängig vom tatsächlichen Wärmebedarf im Haus arbeiten sie ziemlich verschwenderisch bei dauerhaft hohen Systemtemperaturen zwischen 70°C und 90°C. Sollte es Zweifel bei der Identifikation des Heizkesseltyps geben, hilft ein Blick in den letzten Schornsteinfegerbericht. Dort muss der Kessel- oder Heizungstyp vermerkt sein. Notfalls rufen Sie Ihren Schornsteinfeger an, um die Frage zu klären.

Zusammenfassung:

Sie möchten Ihre Ölheizung noch nicht modernisieren. Dann müssen Sie wissen,

  • dass Sie sie unbefristet weiterbetreiben können, wenn es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt und wenn Sie ab dem 01. Januar 2045 vollkommen klimaneutrales Heizöl verwenden,
  • dass Sie sie bis zum Eigentümerwechsel, längsten aber bis zum 31. Dezember 2044 weiterbetreiben können, wenn es sich nicht um die vorgenannten Heizungstypen handelt, sofern Sie die Ölheizung in Ihrem eigenen Gebäude seit dem 1. Februar 2002 selbst nutzen und das Gebäude maximal zwei Wohnungen hat.

Sie möchten Ihre alte Ölheizung durch eine neue Öl-Brennwertheizung ersetzen. Dann müssen Sie wissen,

  • dass Sie die neue oder neuere gebrauchte Ölheizung unbefristet betreiben können, wenn Sie diese vor einem kommunalen Beschluss über die Einführung eines Wärmenetzes an Ihrem Wohnort einbauen lassen und wenn der klimaneutrale Anteil des verwendeten Heizöls ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent und ab dem 1. Januar 2045 100 Prozent beträgt,
  • dass Sie die neue oder neuere gebrauchte Ölheizung ohne weitere Bedingung unbefristet betreiben können, wenn der klimaneutrale Anteil des verwendeten Heizöls bei Inbetriebnahme 65 Prozent und ab dem 1. Januar 2045 100 Prozent beträgt.
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